Meine Autoversicherung wurde nach einem Schadenfall gekündigt – was muss ich tun?
Laut Art. 42 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) dürfen sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag nach einem Schadenfall kündigen.
Diese Regelung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Art. A3 Abs. 4, festgelegt.
Dein Fahrzeug muss rechtzeitig bei einer neuen Versicherungsgesellschaft versichert sein, damit du es weiterhin im Strassenverkehr nutzen darfst.
1️⃣ Neue Offerte einholen
2️⃣ Versicherung abschliessen
3️⃣ Fahrzeugausweis anpassen → Melde die neue Versicherung bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt, damit dein Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt.
Diese Regelung ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Art. A3 Abs. 4, festgelegt.
Muss ich mein Fahrzeug ummelden?
Ja, achte auf die Fristen in deinem Kündigungsschreiben.
Dein Fahrzeug muss rechtzeitig bei einer neuen Versicherungsgesellschaft versichert sein, damit du es weiterhin im Strassenverkehr nutzen darfst.
📌 So gehst du vor:
1️⃣ Neue Offerte einholen
2️⃣ Versicherung abschliessen
3️⃣ Fahrzeugausweis anpassen → Melde die neue Versicherung bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt, damit dein Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt.
Aktualisiert am: 11/03/2025