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# Meine Autoversicherung wurde nach einem Schadenfall gekündigt – was muss ich tun?

Laut **Art. 42 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)** dürfen sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer den Vertrag nach einem Schadenfall kündigen. 

Diese Regelung ist in den [Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Art. A3 Abs. 4](https://www.simpego.ch/dam/AVB_Simpego_Car_de.pdf), festgelegt.

###### Muss ich mein Fahrzeug ummelden?

###### Ja, achte auf die Fristen in deinem Kündigungsschreiben.

Dein Fahrzeug muss rechtzeitig bei einer neuen Versicherungsgesellschaft versichert sein, damit du es weiterhin im Strassenverkehr nutzen darfst.

### 📌 So gehst du vor:
1️⃣ Neue Offerte einholen
2️⃣ Versicherung abschliessen
3️⃣ Fahrzeugausweis anpassen → Melde die neue Versicherung bei deinem [kantonalen Strassenverkehrsamt](https://strassenverkehrsaemter.ch/), damit dein Fahrzeug weiterhin zugelassen bleibt.