Was passiert mit der Versicherung beim Verkauf des Gebäudes?
Beim Verkauf der Immobilie für die eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde, übernimmt der Käufer „erst mal“ den bestehenden Versicherungsvertrag. Sowohl Käufer als auch Verkäufer haften für die Prämienzahlung gesamtschuldnerisch.
Der Käufer kann dann die Versicherung nach Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Auch das Versicherungsunternehmen kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb bzw. der Veräußerung kündigen. Tut sie es nicht, erlischt ihr Recht auf Kündigung jedoch.
Der Käufer kann dann die Versicherung nach Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Auch das Versicherungsunternehmen kann die Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb bzw. der Veräußerung kündigen. Tut sie es nicht, erlischt ihr Recht auf Kündigung jedoch.
Aktualisiert am: 12/06/2024