Wie wird bei FlexDrive nach der Kündigung abgerechnet?
Wenn du deine kilometerbasierte Versicherung kündigst – oder simpego dir die Kündigung deiner Police mitteilt – gilt das Aufhebungsdatum als Stichtag für die letzte Abrechnung.
Das sieht wie folgt aus:
1. Stichtag = Aufhebungsdatum
Sobald uns das Strassenverkehrsamt bestätigt, dass du deine Kontrollschilder hinterlegt hast oder zu einem anderen Versicherer gewechselt bist, endet dein Vertrag – von diesem Datum an zählen wir keine Kilometer mehr.
2. Letzter Kilometerstand
- a) Meldung ≤ 10 Tage alt → wir verrechnen exakt diesen Stand.
- b) Keine / zu alte Meldung → Restkilometer werden geschätzt = Ø km/Tag im laufenden Versicherungsjahr × fehlende Tage
Beispiel:
Kündigung per 13. 09.
Letzte Meldung deckt km bis einschliesslich 01. 09. ab → fehlende Periode 02. 09.–13. 09. = 12 Kalendertage.
Bei durchschnittlich 30 km/Tag ergibt das 30 km × 12 = 360 km.
3. Letzte Belastung
Deine Kreditkarte wird ein letztes Mal mit
- den effektiv oder geschätzt gefahrenen Kilometern bis 13. 09.
und - dem pro-rata-Anteil der Fixprämie
belastet.
4. Ausnahme: Maximalbetrag
Im ersten Versicherungsjahr bei Teilschaden oder Totalschaden zahlst du den vertraglichen Maximalbetrag (minus bereits gezahlter Prämien). Dieser Betrag kommt per Rechnung – nicht via Kreditkarte.
5. Wichtig
Kilometermeldungen, deren Meldedatum nach dem Aufhebungsdatum liegt, können wir nicht mehr berücksichtigen.
💡 Kurz-Tipp:
Melde den Kilometerstand direkt vor der Schilderabgabe in der App – dann zahlst du garantiert nur die tatsächlichen Kilometer. 🚗✨
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Aktualisiert am: 25/06/2025