Artikel über: Auto - Bezahlmodelle
Dieser Artikel ist auch verfügbar in:

Wie wird bei FlexDrive nach der Kündigung abgerechnet?

Wenn du deine kilometerbasierte Versicherung kündigst – oder simpego dir die Kündigung deiner Police mitteilt – gilt das Aufhebungsdatum als Stichtag für die letzte Abrechnung.


Das sieht wie folgt aus:


1. Stichtag = Aufhebungsdatum

Sobald uns das Strassenverkehrsamt bestätigt, dass du deine Kontrollschilder hinterlegt hast oder zu einem anderen Versicherer gewechselt bist, endet dein Vertrag – von diesem Datum an zählen wir keine Kilometer mehr.


2. Letzter Kilometerstand
  • a) Meldung ≤ 10 Tage alt → wir verrechnen exakt diesen Stand.
  • b) Keine / zu alte Meldung → Restkilometer werden geschätzt = Ø km/Tag im laufenden Versicherungsjahr × fehlende Tage


Beispiel:

Kündigung per 13. 09.
Letzte Meldung deckt km bis einschliesslich 01. 09. ab → fehlende Periode 02. 09.–13. 09. = 12 Kalendertage.
Bei durchschnittlich 30 km/Tag ergibt das 30 km × 12 = 360 km.



3. Letzte Belastung

Deine Kreditkarte wird ein letztes Mal mit


  • den effektiv oder geschätzt gefahrenen Kilometern bis 13. 09.
    und
  • dem pro-rata-Anteil der Fixprämie
    belastet.


4. Ausnahme: Maximalbetrag

Im ersten Versicherungsjahr bei Teilschaden oder Totalschaden zahlst du den vertraglichen Maximalbetrag (minus bereits gezahlter Prämien). Dieser Betrag kommt per Rechnung – nicht via Kreditkarte.


5. Wichtig

Kilometermeldungen, deren Meldedatum nach dem Aufhebungsdatum liegt, können wir nicht mehr berücksichtigen.


💡 Kurz-Tipp:

Melde den Kilometerstand direkt vor der Schilder­abgabe in der App – dann zahlst du garantiert nur die tatsächlichen Kilometer. 🚗✨


#flexdrive
#kuendigung
#vertragsende
#endabrechnung
#schlussrechnung

Aktualisiert am: 25/06/2025