Wie lange beträgt die Karenzfirst?
Die Karenzfrist in der Haustierversicherung beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Sie gilt für Krankheitsfälle, Erbkrankheiten und Geburtsgebrechen.
Sie gilt für Krankheitsfälle, Erbkrankheiten und Geburtsgebrechen.
Aktualisiert am: 05/06/2024